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Rechtsprechung
   BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 412/81   

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https://dejure.org/1984,1333
BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 412/81 (https://dejure.org/1984,1333)
BAG, Entscheidung vom 09.05.1984 - 5 AZR 412/81 (https://dejure.org/1984,1333)
BAG, Entscheidung vom 09. Mai 1984 - 5 AZR 412/81 (https://dejure.org/1984,1333)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 46, 1
  • NZA 1984, 162
  • BB 1984, 1687
  • DB 1984, 2099
  • JR 1985, 396
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 357/71

    Urlaub im Vorgriff - Betriebsferien - Erkrankung während Betriebsferien -

    Auszug aus BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 412/81
    Mit diesem Inhalt unterscheidet sich die Betriebsvereinbarung von individualrechtlichen Vereinbarungen und Betriebsvereinbarungen mit urlaubsrechtlichem Inhalt (vgl. etwa die Fallgestaltungen in den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 1972 - 5 AZR 357/71 - AP Nr. 3 zu § 9 BUrlG und BAG 26, 312 = AP Nr. 2 zu § 7 BUrlG Betriebsferien).
  • BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 507/73

    Betriebsferien - Billigkeitskontrolle - Betriebsvereinbarung - Wartefrist für den

    Auszug aus BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 412/81
    Mit diesem Inhalt unterscheidet sich die Betriebsvereinbarung von individualrechtlichen Vereinbarungen und Betriebsvereinbarungen mit urlaubsrechtlichem Inhalt (vgl. etwa die Fallgestaltungen in den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 1972 - 5 AZR 357/71 - AP Nr. 3 zu § 9 BUrlG und BAG 26, 312 = AP Nr. 2 zu § 7 BUrlG Betriebsferien).
  • BAG, 17.11.1977 - 5 AZR 599/76

    Unbezahlter Sonderurlaub - Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Abbedingung der

    Auszug aus BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 412/81
    Der Anspruch auf Lohnfortzahlung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 LohnFG setzt voraus, daß die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit der Klägerin die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung war (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 17. November 1977 - 5 AZR 599/76 - AP Nr. 8 zu § 9 BUrlG, zu 2 a der Gründe mit weiteren Nachweisen; Kehrmann/Pelikan, LohnFG, 2. Aufl., § 1 Rz 38; Brecht, Lohnfortzahlung für Arbeiter, 3. Aufl. 1979, § 1 Rz 20).
  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 531/82

    Überstundenausgleich durch Arbeitsbefreiung - Krankheitsbedingte

    Der Anspruch auf Krankenvergütung setzt deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. grundlegend Urteil vom 22. August 1967 - 1 AZR 100/66 - AP Nr. 42 zu § 1 ArbkrankheitsG; zuletzt z. B. Urteil vom 25. Mai 1983 - 5 AZR 236/80 - AP Nr. 53 zu § 1 LohnFG sowie das Urteil BAG 46, 1) voraus, daß die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung war.
  • BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 22/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Änderung eines Jahresschichtplans

    Dies ist bei der Streichung einer in einem Jahresschichtplan vorgesehenen Schicht der Fall (vgl. BAG 13. Juli 1977 - 1 AZR 336/75 - AP BetrVG 1972 § 87 Kurzarbeit Nr. 2 mit zustimmender Anm. Löwisch = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 3, zu 1 der Gründe; vgl. auch 9. Mai 1984 - 5 AZR 412/81 - BAGE 46, 1,4 = AP LohnFG § 1 Nr. 58 = EzA LohnFG § 1 Nr. 71, zu 2 b der Gründe; GK-BetrVG/Wiese 7. Aufl. § 87 Rn. 389; MünchArbR/Matthes 2. Aufl. § 335 Rn. 30).
  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 356/01

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Freischichten

    Er bezieht sich auf das gesetzliche konkrete Lohnausfallprinzip und macht hier Sinn, um dem Arbeitnehmer (nur) die Vergütung zu sichern, die er verdient hätte, wenn er nicht arbeitsunfähig krank gewesen wäre (vgl. nur BAG 6. Oktober 1976 - 5 AZR 503/75 - AP LohnFG § 2 Nr. 6 = EzA LohnFG § 2 Nr. 10; 9. Mai 1984 - 5 AZR 412/81 - BAGE 46, 1, 3; 8. März 1989 - 5 AZR 116/88 - AP LohnFG § 2 Nr. 17 = EzA LohnFG § 1 Nr. 103; 3. März 1993 - 5 AZR 132/92 - BAGE 72, 297, 300).
  • BAG, 25.02.2004 - 5 AZR 179/03

    Entgeltfortzahlung - unregelmäßige Samstagsarbeit

    Ist die Arbeitspflicht aus anderen Gründen aufgehoben, besteht kein Entgeltfortzahlungsanspruch (vgl. zum LohnFG Senat 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 - AP LohnFG § 1 Nr. 64 = EzA LohnFG § 1 Nr. 77; 9. Mai 1984 - 5 AZR 412/81 - BAGE 46, 1; sowie zum EFZG 22. August 2001 - 5 AZR 699/99 - BAGE 98, 375).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 558/87

    Lohnfortzahlung bei Kur und vorgeholter Arbeitszeit

    Nach gefestigter Rechtsprechung und herrschender Ansicht in der Literatur besteht ein Lohnfortzahlungsanspruch gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 LFZG nur dann, wenn die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall und damit für den Lohnverlust ist (vgl. BAG Urteil vom 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 - AP Nr. 64 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe; BAGE 46, 1, 3 [BAG 09.05.1984 - 5 AZR 412/81] = AP Nr. 58 zu § 1 LohnFG, zu 2 der Gründe, m.w.N.; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., § 1 Rz 90; Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., Stand Mai 1988, § 1 Rz 60; Doetsch/Schnabel/Paulsdorff, Lohnfortzahlungsgesetz, 6. Aufl., § 1 Rz 14; Kehrmann/Pelikan, Lohnfortzahlungsgesetz, 2. Aufl., § 1 Rz 38; Marienhagen, Lohnfortzahlungsgesetz, Neubearbeitung August 1987, § 1 Rz 19; Brecht, Lohnfortzahlung für Arbeiter, 3. Aufl., § 1 Rz 20; Feichtinger, Krankheit im Arbeitsverhältnis, S. 36 f.; ders., Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfalle, AR-Blattei, C I 1 a aa).

    Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG bei der Verteilung der vorübergehend geänderten Arbeitszeiten auf die einzelnen Wochentage bzw. bei der Festlegung der arbeitsfreien Tage ein Mitbestimmungsrecht (BAGE 46, 1, 4 [BAG 09.05.1984 - 5 AZR 412/81] = AP Nr. 58 zu § 1 LohnFG, zu 2 b der Gründe; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 87 Rz 50, m.w.N.).

  • BAG, 08.03.1989 - 5 AZR 116/88

    Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge unverschuldeter Krankheit und

    Dieser Lohnfortzahlungsanspruch besteht jedoch nur dann, wenn die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall und damit für den Lohnverlust ist (vgl. BAG Urteil vom 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 - AP Nr. 64 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe; BAGE 46, 1, 3 [BAG 09.05.1984 - 5 AZR 412/81] = AP Nr. 58 zu § 1 LohnFG, zu 2 der Gründe); Kaiser/Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., I § 1 Rz 90; Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., Stand Mai 1988, LZFG § 1 Rz 60; Kehrmann/Pelikan, Lohnfortzahlungsgesetz, 2. Aufl., § 1 Rz 38; Marienhagen, Lohnfortzahlungsgesetz, Neubearbeitung August 1987, § 1 Rz 19; Brecht, Lohnfortzahlung für Arbeiter, 3. Aufl., § 1 Rz 20; Feichtinger, Krankheit im Arbeitsverhältnis, 1981, S. 36 f.; ders., Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfalle, AR-Blattei, C I 1 a aa).
  • BAG, 31.05.1988 - 1 AZR 192/87

    Feiertagsbezahlung bei Aussperrung

    Bedenken gegen die darin für die sogenannten Brückentage getroffenen Regelungen sind nicht ersichtlich (vgl. BAGE 46, 1 [BAG 09.05.1984 - 5 AZR 412/81] = AP Nr. 58 zu § 1 LohnFG).
  • BAG, 22.08.1984 - 5 AZR 539/81

    Liznezfußballspieler - Pflichtspiele - Jahresprämie - Arbeitsunfähigkeit -

    a) Insoweit ist das Berufungsgericht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zutreffend davon ausgegangen, daß ein Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 616 Abs. 2 BGB (und nach allen anderen Bestimmungen Uber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - § 1 LohnFG, § 63 HGB, § 133 c GewO) nur besteht, wenn allein die Arbeitsunfähigkeit die Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung - hier der weiteren Pflichtspiele - und damit den Verlust des Gehaltsanspruches - hier auf die restliche Jahresprämie - bildet (BAG 10, 7, 10 f. = AP Nr. 20 zu § 63 HGB, zu III 1 und 2 der Gründe; BAG 11, 19, 21 f. = AP Nr. 27 zu § 63 HGB, Bl. 1 R, 2; zuletzt die Urteile des Senats vom 17. November 1977 - 5 AZR 599/76 - AP Nr. 8 zu § 9 BUrlG, zu 2 a der Gründe, und Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 412/81 - AP Nr. 58 zu § 1 LohnFG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; desgleichen Kehrmann/Pelikan, LohnFG, 2. Aufl. 1973? § 1 Rz 38; Hessel/Marienhagen, Krankheit im Arbeitsrecht, 4. Aufl. 1980, S. 25; Brecht, Lohnfortzahlung für Arbeiter, 3» Aufl. 1979, § 1 Rz 20; Schulte/Mimberg/Sabel, Rechtsprechung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl. 1979, S. 51, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 19.04.1989 - 5 AZR 248/88

    Anspruch des erkrankten Arbeiters auf Feiertagsvergütung

    Ein Lohnfortzahlungsanspruch gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 LFZG besteht jedoch nur dann, wenn die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall und damit für den Lohnverlust ist (vgl. nur BAGE 46, 1, 3 [BAG 09.05.1984 - 5 AZR 412/81] = AP Nr. 58 zu § 1 LohnFG, zu 2 der Gründe; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., § 1 Rz 90; Schmatz/Fischwasser/Geyer/Knorr, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., Stand Oktober 1988, § 1 LFZG Rz 60).
  • LAG Niedersachsen, 21.11.2008 - 10 Sa 289/08

    Entgeltfortzahlung während Betriebsurlaub

    Auch aus dem angeführten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Mai 1984, 5 AZR 412/81, AP Nr. 58 zu § 1 LFZG folgt nichts anderes.
  • LAG Hamm, 29.06.1993 - 13 TaBV 158/92

    Arbeitszeit: Mitbestimmung des Betriebsrates bei Schichtabsagen

  • BAG, 31.05.1988 - 1 AZR 198/87

    Feiertagsbezahlung bei Aussperrung - Zulässigkeit der Aussperrung in der

  • BAG, 31.05.1988 - 1 AZR 199/87

    Feiertagsbezahlung bei Aussperrung - Zulässigkeit der Aussperrung - Feiertag als

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Rechtsprechung
   BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 37/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,434
BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 37/81 (https://dejure.org/1984,434)
BAG, Entscheidung vom 23.03.1984 - 7 AZR 37/81 (https://dejure.org/1984,434)
BAG, Entscheidung vom 23. März 1984 - 7 AZR 37/81 (https://dejure.org/1984,434)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz von Inseratskosten gegenüber dem vertragsbrüchigen Arbeitnehmer - Wirksame Anfechtung des Aufhebungsvertrags wegen arglistiger Täuschung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 325 Abs. 1 S. 1; BGB § 276; BGB § 823 Abs. 2; BGB § 123; BGB § 142; StGB § 263

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Arbeitnehmers: Insertionskosten des Arbeitgebers bei Nichtaufnahme der Arbeitstätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Arbeitsvertragsbruch, Anspruch des AG gegen den vertragsbrüchigen AN auf Kostenersatz, Stellenanzeige, Insertionskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2846
  • ZIP 1984, 873
  • NZA 1984, 122
  • VersR 1985, 351
  • BB 1984, 1687
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.03.1981 - 3 AZR 485/78

    Kündigung - Vertragsbruch

    Auszug aus BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 37/81
    Der Arbeitgeber kann von einem vertragsbrüchigen Arbeitnehmer keinen Ersatz der durch Stellenanzeigen veranlaßten Kosten verlangen, wenn diese Kosten auch bei einer fristgemäßen ordentlichen Kündigung des Arbeitnehmers zum arbeitsvertraglich nächsten Kündigungstermin entstanden wären (Bestätigung von BAG Urteil vom 26. März 1981 - 3 AZR 485/78 - BAG 35, 179).

    Wie bereits der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 26. März 1981 - 3 AZR 485/78 - (BAG 35, 179 = AP Nr. 7 zu § 276 BGB Vertragsbruch) entschieden hat, kann der Arbeitgeber von einem vertragsbrüchigen Arbeitnehmer nur dann Ersatz der Inseratskosten verlangen, wenn diese Kosten bei ordnungsgemäßer Einhaltung der arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist vermeidbar gewesen wären.

    Soweit Beitzke (Anm. zu BAG AP Nr. 7 zu § 276 BGB Vertragsbruch) darauf hingewiesen hat, beim Arbeitsvertragsbruch durch Ablehnung der Arbeitsaufnahme gehe es nicht um den Schutzbereich der Kündigungsfristen, wie der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Anschluß an Grunsky (Anm. zu BAG AP Nr. 6 zu § 276 BGB Vertragsbruch, unter 2) angenommen habe, sondern um den Schutzzweck der verletzten Vertragspflicht zur Arbeitsleistung, wie Medicus (Anm. zu BAG AP Nr. 5 zu § 276 BGB Vertragsbruch) richtig hervorgehoben habe, mag diese Kritik zutreffend sein.

  • BAG, 14.11.1975 - 5 AZR 534/74

    Haftung des Arbeitnehmers: Schadensersatz - rechtmäßiges Alternativverhalten

    Auszug aus BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 37/81
    Unter Aufgabe der Entscheidung des Fünften Senats vom 14. November 1975 (- 5 AZR 534/74 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Vertragsbruch) hat der Dritte Senat den Schutzzweck der Kündigungsfristen nicht darin erblickt, die beiden Vertragspartner für werbende Gespräche zusammenzuführen, um das Arbeitsverhältnis über den erstmöglichen Beendigungszeitpunkt hinaus fortzusetzen.

    Soweit Beitzke (Anm. zu BAG AP Nr. 7 zu § 276 BGB Vertragsbruch) darauf hingewiesen hat, beim Arbeitsvertragsbruch durch Ablehnung der Arbeitsaufnahme gehe es nicht um den Schutzbereich der Kündigungsfristen, wie der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Anschluß an Grunsky (Anm. zu BAG AP Nr. 6 zu § 276 BGB Vertragsbruch, unter 2) angenommen habe, sondern um den Schutzzweck der verletzten Vertragspflicht zur Arbeitsleistung, wie Medicus (Anm. zu BAG AP Nr. 5 zu § 276 BGB Vertragsbruch) richtig hervorgehoben habe, mag diese Kritik zutreffend sein.

  • BAG, 22.05.1980 - 3 AZR 1103/77

    Schulungsvertrag - Arztbesucher - Fernbleiben der Schulung - Vertragsbruch des

    Auszug aus BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 37/81
    Soweit Beitzke (Anm. zu BAG AP Nr. 7 zu § 276 BGB Vertragsbruch) darauf hingewiesen hat, beim Arbeitsvertragsbruch durch Ablehnung der Arbeitsaufnahme gehe es nicht um den Schutzbereich der Kündigungsfristen, wie der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Anschluß an Grunsky (Anm. zu BAG AP Nr. 6 zu § 276 BGB Vertragsbruch, unter 2) angenommen habe, sondern um den Schutzzweck der verletzten Vertragspflicht zur Arbeitsleistung, wie Medicus (Anm. zu BAG AP Nr. 5 zu § 276 BGB Vertragsbruch) richtig hervorgehoben habe, mag diese Kritik zutreffend sein.

    Dies ändert jedoch nichts daran, daß die bei Arbeitsaufnahme für den Arbeitgeber gegebene Möglichkeit, bei dem Arbeitnehmer auf eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über den erstmöglichen Beendigungszeitpunkt hinauszuwirken, nur eine rechtlich nicht geschützte Chance darstellt (so schon Medicus, aa0; BAG Urteil vom 22. Mai 1980 - 3 AZR 1103/77 - AP Nr. 6 zu § 276 BGB Vertragsbruch, unter III 2 c der Gründe).

  • BAG, 27.06.1963 - 5 AZR 383/62

    Willenserklärung - Ermittlung des Inhalts - Auslegung - Gesetzliche

    Auszug aus BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 37/81
    Revisionsgerichtlich beachtliche Rechtsfehler, etwa eine auf dem Verstoß gegen Denkgesetze oder Erfahrungsgrundsätze oder aus der Nichtberücksichtigung wesentlicher Umstände beruhende Verletzung der gesetzlichen Auslegungsregeln (vgl. BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß), sind von der Revision nicht aufgezeigt worden und auch nicht ersichtlich.
  • BAG, 18.12.1969 - 2 AZR 80/69

    Vertragsbrüchige Arbeitnehmer - Vertragsbruch - Kosten von Zeitungsinseraten -

    Auszug aus BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 37/81
    Soweit der Zweite Senat in dem Urteil vom 18. Dezember 1969 (- 2 AZR 80/69 - AP Nr. 3 zu § 276 BGB Vertragsbruch) im Interesse der Vertragstreue dem Prinzip der zivilrechtlichen Prävention Vorrang gegenüber dem Einwand der überholenden Kausalität eingeräumt hatte, hat der Dritte Senat diese im Schrifttum einmütig abgelehnte Auffassung ebenfalls aufgegeben.
  • BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 361/54

    Betrieblich Altersversorgung: Auslegung der Ruhhegehaltsvereinbarung, Widerruf

    Auszug aus BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 37/81
    Die Auslegung des Landesarbeitsgerichts, die Parteien hätten in dem zwischen ihnen abgeschlossenen Arbeitsvertrag vom 28. August 1979 eine Kündigung vor Dienstantritt nicht ausgeschlossen, dafür spräche vor allem die Probezeitvereinbarung und das Fehlen entgegenstehender Anhaltspunkte, ist vom Revisionsgericht nur beschränkt nachprüfbar, da es sich bei dem Arbeitsvertrag um eine nichttypische Willenserklärung handelt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa BAG 4, 354, 357).
  • LG Stuttgart, 24.10.2018 - 22 O 101/16

    Schadensersatzverpflichtung der Porsche Holding SE gegenüber Investoren

    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens einem Schadensersatzanspruch entgegengesetzt werden kann, ist in der Rechtslehre umstritten und wird auch von der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (vgl. Staudinger/Schiemann, BGB § 249 Rdn. 102-106; MünchKomm/Oetker, 7. Aufl. [2016], § 249 BGB Rdn. 217-223; Esser/Schmidt, Schuldrecht, Bd. I Allg. Teil, 6. Aufl. 7. Aufl., § 33 III 2; Lange, Schadensersatz § 4 XII; von Caemmerer, Das Problem der überholenden Kausalität im Schadensersatzrecht S. 30 ff; BGH, Urt. v. 24. Oktober 1985, DNotZ 1996, 406 [411]; BAGE 6, 321, 376 ff; 35, 179; BAG NJW 1984, 2846, 2847, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.10.1985 - IX ZR 91/84

    Ausstellung einer Fälligkeitsbestätigung durch den Notar; Haftung des Notars

    Der Senat schließt sich der Auffassung an, daß der Schutzzweck der jeweils verletzten Norm darüber entscheiden muß, ob und inwieweit der Einwand im Einzelfall erheblich ist (vgl. Staudinger/Medicus § 249 BGB Rz 111 f.; Lange aaO § 4 XII 5; von Caemmerer aaO S. 31; Wissmann NJW 1971, 549, 550; BAG NJW 1984, 2846, 2847).
  • LG Stuttgart, 06.12.2017 - 22 AR 2/17
    137 Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens einem Schadensersatzanspruch entgegengesetzt werden kann, ist in der Rechtslehre umstritten und wird auch von der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (vgl. Staudinger/Schiemann, BGB § 249 Rdn. 102-106; MünchKomm/Oetker, 7. Aufl. [2016], § 249 BGB Rdn. 217-223; Esser/Schmidt, Schuldrecht, Bd. I Allg. Teil, 6. Aufl. § 33 III 2; Lange, Schadensersatz § 4 XII; von Caemmerer, Das Problem der überholenden Kausalität im Schadensersatzrecht S. 30 ff; BGH, Urt. v. 24. Oktober 1985, DNotZ 1996, 406 [411]; BAGE 6, 321, 376 ff; 35, 179; BAG NJW 1984, 2846, 2847, jeweils m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 23.02.2010 - 17 Sa 1133/08

    Wettbewerbswidrige Abwerbung von Beschäftigten durch Konkurrentin; unbegründete

    Es bedürfe keines Nachweises, dass der Arbeitnehmer von der vertraglich eingeräumten Kündigungsmöglichkeit fristgemäß Gebrauch gemacht hätte (BAG Urteil vom 23.03.1984 - 7 AZR 37/81 - NZA 1984, Seite 122-123).
  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 138/84

    Vereinbarung einer Kaufoption über ein Grundstück; Umfang der

    Es braucht hier nicht entschieden zu werden, ob und inwieweit der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens gegenüber einem Schadensersatzanspruch erhoben werden kann (vgl. dazu BAG NJW 1980, 2375; 1981, 2430; 1984, 2846).
  • LG München I, 22.02.2011 - 33 O 9550/07

    Deliktshaftung der Bank: Materielle Rechtskraft des Feststellungsurteils über

    Eine Berücksichtigung des rechtmäßigen Alternativverhaltens kommt daher nur in Betracht, wenn diese Norm bloß eine bestimmte Verletzungsart verhindern will und nicht auch den Verletzungserfolg überhaupt (BGH NJW 1986, 576; BGH NJW 1993, 520; BAG NJW 1981, 2430; BAG NJW 1984, 2846; Lange/Schiemann/ Lange , Schadensersatz, 3. Auflage, § 4 Ziffer XII. 5; Staudinger/ Schiemann , BGB, Neubearbeitung 2005, § 249 Rdnr. 105; Staudinger/ Wurm , BGB, Neubearbeitung 2007, § 839 Rdnr. 231; BeckOK/ Schubert , BGB, Stand: 01.02.2007, § 249 Rdnr. 96; Jauernig/ Teichmann , BGB, 13. Auflage, Vor §§ 249-253 Rdnr. 48; Geigel/ Knerr , Haftpflichtprozess, 25. Auflage 2008, 1.

    Die Berufung auf ein rechtmäßiges Alternativverhalten ist nur beachtlich, wenn der Schädiger bei pflichtgemäßem Verhalten denselben Erfolg herbeigeführt hätte; dass er ihn lediglich hätte herbeiführen können, reicht regelmäßig nicht aus (BGH NJW 1993, 520; MüKo/ Oetker , BGB, 5. Auflage, § 249 Rdnr. 215; Staudinger/ Schiemann , BGB, Neubearbeitung 2005, § 249 Rdnr. 105; BeckOK/ Schubert , BGB, Stand: 01.02.2007, § 249 Rdnr. 96; Soergel/Mertens, BGB, Stand: Juli 1990, Vor § 249 Rdnr. 160; Baumgärtel/Laumen/Prüttig/ Helling , Handbuch der Beweislast, 3. Auflage, § 249 Rdnr. 23; aA BAG NJW 1984, 2846 und Lange/Schiemann/ Lange , Schadensersatz, 3. Auflage, § 4 Ziffer XII. 5: hypothetische Möglichkeit eines rechtmäßigen Alternativverhaltens reicht).

  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 650/90

    Vertragsstrafe für Vertragsbruch - Umfang der Haftung

    Damit wurden in der Rechtsprechung immer nur solche Fälle umschrieben, in denen das Arbeitsverhältnis vertragswidrig nicht aufgenommen bzw. vorzeitig ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und ohne Kündigungsgrund beendet wurde (vgl. Urteile vom 30. Juni 1961 - 1 AZR 206/61 - AP Nr. 1 zu § 276 BGB Vertragsbruch; vom 18. Dezember 1969 - 2 AZR 80/69 - AP Nr. 3 zu § 276 BGB Vertragsbruch; vom 13. Juli 1972 - 2 AZR 364/71 - AP Nr. 4 zu § 276 BGB Vertragsbruch; vom 23. März 1984 - 7 AZR 37/81 - AP Nr. 8 zu § 276 BGB Vertragsbruch; vom 14. September 1984 - 7 AZR 11/82 - AP Nr. 10 zu § 276 BGB Vertragsbruch).
  • LAG Düsseldorf, 08.01.2003 - 12 Sa 1301/02

    Vertragsstrafenklausel im Formulararbeitsvertrag, Herabsetzung der Strafe wegen

    Danach kann auf sich beruhen, dass die Klägerin offenbar im Frühjahr 2002 weder vor noch nach der Einstellung der Beklagten nach einer Einkaufssachbearbeiterin inseriert hatte (vgl. zur Problematik der Inseratskosten als Vertragsbruchschaden: BAG, Urteil vom 23.03.1984, 7 AZR 37/81, AP Nr. 8 zu § 276 BGB Vertragsbruch, zu II).
  • OLG Köln, 18.09.1996 - 26 U 4/96

    Geschäftsführervertrag; pVV

    Aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum sogenannten ,Verfrühungsschaden" (BAG NJW 1981, 2430 = BAGE 35 179 = AP § 276 Vertragsbruch Nr. 7 sowie BAG NJW 1984, 2846 = AP § 276 Vertragsbruch Nr. 8) sei herzuleiten, daß die Beweislast dafür, daß der Schaden bei vertragsgerechtem Verhalten des kündigenden Arbeitnehmers bei dem Arbeitgeber nicht entstanden wäre, dem Arbeitgeber obliege.

    Für eine derartige Beweislastteilung könnte in der Tat die Entscheidung BAG NJW 1984, 2846 sprechen, soweit dort ausgeführt ist, nach den bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts habe nicht festgestellt werden können, daß die Klägerin (= Arbeitgeberin) bei vertragsgerechter Kündigung des Arbeitsverhältnisses die geltend gemachten Inseratskosten hätte vermeiden können.

  • OLG Koblenz, 01.12.2005 - 6 U 951/04

    Steuerberatervertrag: Vergütung und Schadensersatz bei Annahmeverzug des

    Nach dieser Rechtsprechung reicht bereits die bloße Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung als hypothetisches rechtmäßiges Alternativverhalten aus, die Ansprüche aus § 628 Abs. 2 BGB entsprechend zu begrenzen (vgl. BAG NJW 1984, 2846, 2847; AP Nr. 18 zu § 628 BGB).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.07.1985 - 13 Sa 39/85

    Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe; Vertragsstrafe bei einseitiger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2015 - 14 B 1364/14

    Festsetzung einer Geldleistung wegen des vorschriftswidrigen Leerstehenlassens

  • BAG, 14.09.1984 - 7 AZR 11/82

    Vereinbarung über ein weiteres Hinausschieben der Arbeitsaufnahme

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.10.2010 - 25 Sa 586/10

    Vertragsstrafe - Verschulden - vertragswidrige Beendigung - Einhaltung der

  • OLG Köln, 06.09.2006 - 13 U 207/04

    Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens gegen Aufrechnung mit

  • LG Freiburg, 21.02.2002 - 3 S 125/01

    Wohnraummiete: Schadensersatzpflicht des Mieters wegen Einschleppens von Zecken

  • OLG Jena, 18.05.2004 - 5 U 862/03

    Voraussetzungen des Vorliegens deliktischer Schadensersatzansprüche wegen einer

  • KG, 29.10.2001 - 20 U 1885/00

    Eignung eines Doppelparkersystems für einen Betrieb in einer Hotelgarage

  • LG Duisburg, 20.03.2006 - 13 T 37/06

    Anspruch eines Vermieters gem. § 242 BGB auf Korrektur des § 537 Abs. 2 BGB bei

  • OLG Saarbrücken, 22.11.1995 - 1 U 363/95
  • LAG Hessen, 17.04.1985 - 10 Sa 905/84

    Schadensersatzanspruch aus Anlass eines Vertragsbruchs

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Rechtsprechung
   BAG, 28.02.1984 - 3 AZR 472/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1556
BAG, 28.02.1984 - 3 AZR 472/81 (https://dejure.org/1984,1556)
BAG, Entscheidung vom 28.02.1984 - 3 AZR 472/81 (https://dejure.org/1984,1556)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 1984 - 3 AZR 472/81 (https://dejure.org/1984,1556)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsprovision

  • Evers OK-Vertriebsrecht (Leitsatz)

    Rechtsgrundlage Anspruch auf Dynamikprovision, Anspruch eines VV auf Folgeprovision bei der Aufbauversicherung, Anpassungsversicherung, Wachstumsversicherung, Aufbauversicherung, Zuwachsversicherung, dynamische Lebensversicherung, Abdingbarkeit von Ansprüchen auf ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HGB § 87 Abs. 1 S. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 897
  • BB 1984, 1687
  • DB 1984, 50
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.01.1973 - 3 AZR 211/72

    Erfolgsbeteiligung und Provisionscharakter

    Auszug aus BAG, 28.02.1984 - 3 AZR 472/81
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Rechtsstreit von dem Fall, der dem Urteil des Senats vom 12. Januar 1973 - 3 AZR 211/72 - (AP Nr. 4 zu § 87 a HGB) zugrunde lag.
  • BGH, 17.02.1971 - VIII ZR 4/70

    Begriff der Entstehung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 28.02.1984 - 3 AZR 472/81
    Voraussetzung ist also, daß der Anspruch fällig ist (BGHZ 53, 221, 225; 55, 340, 341).
  • BAG, 04.07.1972 - 3 AZR 477/71

    Fälligkeit von Provisionen - Abweichende Vereinbarungen

    Auszug aus BAG, 28.02.1984 - 3 AZR 472/81
    Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden und seine Auffassung gegen Kritik verteidigt, daß nicht ohne sachlichen Grund arbeitsvertraglich vereinbart werden kann, verdiente aber erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig werdende Provisionen sollten entfallen (BAG Urteil vom 17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP Nr. 2 zu § 65 HGB; Urteil vom 4. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 - AP Nr. 6 zu § 65 HGB; Urteil vom 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP Nr. 7 zu § 65 HGB).
  • BAG, 28.04.1972 - 3 AZR 464/71

    Verjährungsfrist für Angestellte bei Ansprüchen auf Rückzahlung von

    Auszug aus BAG, 28.02.1984 - 3 AZR 472/81
    Ansprüche angestellter Handelsvertreter auf Provision verjähren gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB in zwei Jahren (BAG Urteil vom 28. April 1972 - 3 AZR 464/71 - AP Nr. 1 zu § 88 HGB).
  • BAG, 20.07.1973 - 3 AZR 359/72

    Provisionen - Fälligkeit und Abrechnung

    Auszug aus BAG, 28.02.1984 - 3 AZR 472/81
    Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden und seine Auffassung gegen Kritik verteidigt, daß nicht ohne sachlichen Grund arbeitsvertraglich vereinbart werden kann, verdiente aber erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig werdende Provisionen sollten entfallen (BAG Urteil vom 17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP Nr. 2 zu § 65 HGB; Urteil vom 4. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 - AP Nr. 6 zu § 65 HGB; Urteil vom 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP Nr. 7 zu § 65 HGB).
  • BAG, 17.05.1962 - 5 AZR 427/61

    Handelsvertreter und Provision - Unabdingbarkeit

    Auszug aus BAG, 28.02.1984 - 3 AZR 472/81
    Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden und seine Auffassung gegen Kritik verteidigt, daß nicht ohne sachlichen Grund arbeitsvertraglich vereinbart werden kann, verdiente aber erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig werdende Provisionen sollten entfallen (BAG Urteil vom 17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP Nr. 2 zu § 65 HGB; Urteil vom 4. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 - AP Nr. 6 zu § 65 HGB; Urteil vom 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP Nr. 7 zu § 65 HGB).
  • BGH, 20.12.2018 - VII ZR 69/18

    Versicherungsvertreter: Provisionsanspruch bei Vermittlung dynamischer

    Vermittelt der Versicherungsvertreter dynamische Lebensversicherungen, bei denen sich die Versicherungssumme nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags in regelmäßigen Zeitabständen erhöht, wenn der Versicherungsnehmer nicht widerspricht, gehen die Erhöhungen auf die Vermittlungstätigkeit bei Abschluss des Versicherungsvertrags zurück und sind gemäß § 92 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB im Zweifel provisionspflichtig (im Anschluss an BAG, 28. Februar 1984, 3 AZR 472/81, VersR 1984, 897 und 30. Juli 1985, 3 AZR 405/83, VersR 1986, 251).

    Vermittelt der Versicherungsvertreter dynamische Lebensversicherungen, bei denen sich die Versicherungssumme in regelmäßigen Zeitabständen erhöht, wenn der Versicherungsnehmer nicht widerspricht, gehen die Erhöhungen auf die Vermittlungstätigkeit bei Abschluss des Versicherungsvertrags zurück und sind gemäß § 92 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB im Zweifel provisionspflichtig (vgl. BAG, VersR 1984, 897; VersR 1986, 251; OLG Köln, Urteil vom 28. November 2014 - 19 U 71/14; BeckRS 2015, 10251; MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene, 4. Aufl., § 87 Rn. 61; Emde in Staub, Großkommentar HGB, 5. Aufl., § 92 Rn. 57; Oetker/Busche, HGB, 5. Aufl., § 87 Rn. 14; EBJS/Löwisch, HGB, 3. Aufl., § 87 Rn. 47; Baumbach/Hopt/Hopt, HGB, 38. Aufl., § 87 Rn. 12; a.A. OLG Nürnberg, Urteil vom 10. September 2003 - 12 U 896/03, n.v.).

    Mit dem Abschluss des Versicherungsvertrags entsteht für die Beklagte einseitig eine Bindung für die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich sämtlicher Erhöhungen, die auflösend dadurch bedingt ist, dass der Versicherungsnehmer von dem ihm eingeräumten Widerspruchsrecht Gebrauch macht (vgl. BAG, VersR 1984, 897, juris Rn. 40).

    Denn eine solche zeitliche Begrenzung der Provisionspflicht kann von den Vertragsparteien zulässigerweise vereinbart werden (vgl. BAG, VersR 1984, 897, juris Rn. 46 ff.; VersR 1986, 251, juris Rn. 18).

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 390/08

    Ausschlussfrist - Versicherungsgewerbe

    Die Dynamikprovision ist damit eine verzögert ausgezahlte Abschlussprovision für eine Erhöhung der Versicherung, die - wenn auch widerruflich - schon mit dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde (vgl. BAG 28. Februar 1984 - 3 AZR 472/81 - DB 1984, 50).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2018 - 16 U 109/17

    Versicherungsvertreter: Provisionsanspruch für die Erhöhung einer dynamischen

    Letztlich handelt es sich damit bei der Dynamikprovision um eine verzögert ausgezahlte Abschlussprovision für eine Erhöhung der Lebensversicherung, die - wenn auch widerruflich - schon in dem Erstabschluss ihren Grund findet und als vereinbart anzusehen ist (vgl. auch BAG, Urteil vom 28.2.1984, 3 AZR 472/81; BAG, Urteil vom 30.7.1985, 3 AZR 405/83; OLG Köln, Urteil vom 1.8.2003, aaO., und Urteil vom 28.11.2014, 19 U 71/14 [jeweils unter Berücksichtigung besonderer Provisionsbestimmungen], jeweils zitiert nach juris; MünchKomm/von Hoyningen-Huene, HGB, 4. A., § 87 Rn. 61; Oetker/Busche, HGB, 4. A., § 87 Rn. 14; offen gelassen ["möglicherweise"] Löwisch, in: Ebenroth/Boujong / Joost/Strohn, HGB, 3. A., § 87 Rn. 26; ablehnend Emde/Staub, 5. A., § 87 Rn. 70 [mit unzutreffendem Verweis auf BAG, Urteil vom 28.2.1984], OLG Nürnberg, Urteil vom 10.9.2003, 12 U 896/03).
  • BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 405/83

    Einseitige Änderung vertraglicher Provisionsregelungen

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 28. Februar 1984 (- 3 AZR 472/81 - AP Nr. 5 zu § 87 HGB mit Anm. von Herschel) entschieden und näher begründet hat, gehen die automatischen Erhöhungen der Versicherungssumme bei dynamischen Versicherungen der vorliegenden Art auf die Vermittlungstätigkeit beim Abschluß des Grundvertrages zurück und lösen damit auch die Provisionspflicht nach § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB aus (aaO, zu II 2 der Gründe).

    In dem Urteil vom 28. Februar 1984 (- 3 AZR 472/81 - AP Nr. 5 zu § 87 b HGB) hat der Senat auch zu dieser Frage Stellung genommen (zu II 3 b der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 17.12.2010 - 9 Sa 181/10

    Vergütungsanspruch eines Vertriebsmitarbeiters im Leasinggeschäft bei variabler

    Das BAG hat bereits entscheiden, dass in einer ähnlichen Fallkonstellation Provisionsansprüche entstehen: Vermittelt ein Versicherungsvertreter sogenannte "Aufbauversicherungen", bei denen sich die Versicherungssumme in regelmäßigen Zeitabständen erhöht, wenn der Versicherungsnehmer nicht widerspricht, so gehen die Erhöhungen auf die Vermittlungstätigkeit bei Abschluss des Grundvertrages zurück und sind daher nach § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB im Zweifel provisionspflichtig (BAG, 28.02.1984 - 3 AZR 472/81 - AP Nr. 5 zu § 87 HGB).
  • OLG Saarbrücken, 09.07.1997 - 1 U 355/96

    Nachbearbeitungsgrundsätze, Courtageanspruch des VM bei notleidenden

    Auch ein AN im Versicherungsaußendienst kann keine Bestandspflegeprovision mehr verlangen, sofern er für die Bestandspflege nicht mehr zuständig ist (unter Bezugnahme auf BAG, 28.02.1984 LS 12, BB 84, 1687 f.).
  • BAG, 26.11.1985 - 3 AZR 214/84

    Haftung des Betriebsveräußerers bei Unternehmensteilung - Entstehung und

    Nach den vom Gericht erarbeiteten Rechtsgrundsätzen ist der Ausschluß der sogenannten Überhangprovision nur dann wirksam, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (BAG Urteil vom 17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP Nr. 2 zu § 65 HGB, Bl. 1 R mit kritischer Anmerkung von Hefermehl; Urteil vom 4. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 - AP Nr. 6 zu § 65 HGB, zu III der Gründe, mit zustimmender Anmerkung von Herschel; Urteil vom 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP Nr. 7 zu § 65 HGB, zu I 2, 11 der Gründe, mit zustimmender Anmerkung von Fenn; Urteil vom 28. Februar 1984 - 3 AZR 472/81 - AP Nr. 5 zu § 87 HGB, mit Anmerkung von Herschel = BB 1984, 1687).
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